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1. Geltungs­bereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend «AGB») sind die Grundlage für sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der Schraner Schweiz AG (nachfolgend «Schraner Schweiz») und ihren Kunden (nachfolgend «Kunde»). Diese AGB regeln die Rechte und Pflichten zwischen der Schraner Schweiz und seinen Kunden, für geschlossene und auch zukünftige Verträge und Rechtsgeschäfte, sofern diese nicht in individuellen Verträgen geregelt sind.

Diese Geschäftsbedingungen sind verbindlich, wenn sie im Angebot oder in der Auftragsbestätigung als anwendbar erklärt werden. Anders lautende Bedingungen des Bestellers haben nur Gültigkeit, soweit diese von uns schriftlich und rechtsverbindlich angenommen worden sind.

2. Vertrags­abschluss

Der Vertrag gilt als abgeschlossen, wenn die Schraner Schweiz nach dem Erhalt der Bestellung eine schriftliche Auftragsbestätigung an die in der Bestellung angegebene Adresse des Kunden sendet. Die Auftragsbestätigung gilt als genehmigt, wenn der Kunde nicht innert 3 Arbeitstagen, schriftlich Beanstandungen anbringt.

3. Annulation/ Rücktritt vom Vertrag

Die Bestellungen des Kunden können nur mit schriftlicher Zustimmung der Schraner Schweiz annulliert oder angepasst werden. Annulliert der Kunde den bereits abgeschlossenen Vertrag sind im mindesten die durch den Kunden bisher entstandenen Kosten, sowie jeglicher Aufwand, welcher durch die Annullation entstanden Kosten oder noch entstehenden Kosten, zu entgelten.

4. Preise

Die Preise der Schraner Schweiz verstehen sich, soweit nicht anders vereinbart, exkl. MwSt., ab Werk, netto, ohne Verpackung, in Schweizerfranken, ohne irgendwelche Abzüge.
Eine Preisanpassung bleibt vorbehalten, wenn diese im Angebot oder anderen schriftlichen Abmachungen, ausgewiesen sind.

5. Stückzahlen

Bei Seriengrössen über fünfzig Stück behalten wir uns eine Unter- oder Überlieferung der vereinbarten Stückzahlen bis zu maximal Zehn Prozent vor.

6. Zahlungs­bedingungen

Die Zahlungen sind vom Kunden am Sitz der Schraner Schweiz zu leisten. Ohne andere schriftliche Abmachung sind die Fakturen der Schraner Schweiz innert 30 Tagen seit Rechnungsstellung, rein netto zahlbar. Die Schraner Schweiz behält sich für jedes Geschäft vor, Vorauszahlungen zu verlangen. Bei Teillieferungen hat die Zahlung entsprechend dem Umfang der einzelnen Fakturierungen zu erfolgen. Die Zahlungen sind vom Kunden ohne Abzug von Skonto, Spesen, Steuern und Gebühren irgendwelcher Art zu leisten. Ausnahmen und allfällige Skontoabzüge werden nur nach individueller, schriftlicher Vereinbarung zwischen den Parteien akzeptiert.

7. Lieferfristen

Die Lieferfristenangaben der Schraner Schweiz verstehen sich für Versandbereitschaft ab Werk. Verzugsstrafen oder Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung sind ohne vorgängige, anderslautende schriftliche Vereinbarungen ausgeschlossen.

8. Eigentums­vorbehalt

Sämtliche Waren und Leistungen werden unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages (inkl. allfälliger Verzugszinsen) im alleinigen Eigentum der Schraner Schweiz. Die Schraner Schweiz ist jederzeit berechtigt, auf Kosten des Kunden den Eigentumsvorbehalt im amtlichen Register eintragen zu lassen.

9. Übergang von Nutzen und Gefahr

Nutzen und Gefahr gehen spätestens mit Abgang der Lieferungen ab Werk auf den Besteller über.

10. Massangaben

Im Fall der Lieferung von rohen Schmiedeteilen benötigen wir vom Besteller die Angabe der Fertigteil- bzw. Zeichnungsmasse. Falls diese aus irgendeinem Grunde nicht bekanntgegeben werden, übernimmt der Besteller die Verantwortung für die korrekten Bearbeitungszugaben.

11. Gewähr­leistung

Unsere Lieferungen sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, umgehend nach Empfang, in jedem Fall vor Einbau, zu prüfen und festgestellte Mängel sind unverzüglich schriftlich zu melden. Wird dies unterlassen, so gelten die Lieferungen und Leistungen als genehmigt.
Sollten sich Lieferungen auf Grund eines Mangels als unbrauchbar erweisen oder nicht den vereinbarten Spezifikationen entsprechen, so bessern wir diese nach, oder ersetzen diese kostenlos. Ersetzte Teile werden Eigentum der Schraner Schweiz. Weitergehende Ansprüche, soweit nicht zwingendes Recht entgegensteht, schliessen wir ausdrücklich aus. Die Gewährleistungsfrist beträgt, nach dem Abgang ab Werk Schraner Schweiz, 12 Monate.

12. Haftung

Die Schraner Schweiz haftet nicht für höhere Gewalt, leichte und mittlere Fahrlässigkeit unabhängig vom Rechtsgrund. Ausgeschlossen ist auch jede Haftung der Schraner Schweiz für Schäden an den gelieferten Produkten, welche auf falsche Materialwahl des Kunden zurückzuführen sind. Für Folgeschäden aus der Verwendung der Produkte wird jede Haftung der Schraner Schweiz abgelehnt. Die Haftung der Schraner Schweiz ist in allen Fällen auf den Vertragswert beschränkt.
Vorbehältlich der in diesen AGB ausdrücklich genannten Ansprüche sind sämtliche Ansprüche des Kunden gegen die Schraner Schweiz (insbesondere auf Schadenersatz, Zurückbehaltung des Kaufpreises, Ersatz von entgangenem Gewinn), unabhängig vom Rechtsgrund, ausgeschlossen.

13. Gesenke/ Stanzwerkzeuge/ Produktions­hilfsmittel

Die Herstellkosten für Gesenke, Stanzwerkzeuge und andere Produktionshilfsmittel (Vorrichtungen, Lehren, Messmittel, usw.) werden, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, gesondert in Rechnung gestellt.

Die Gesenke, Werkzeuge und speziellen Vorrichtungen bleiben unabhängig von teilweiser oder vollständiger Bezahlung stets Eigentum der Schraner Schweiz. Wir verpflichten uns dagegen, diese ohne spezielle Ermächtigung seitens des Kunden nicht für Aufträge Dritter zu verwenden und die Gesenke während min. drei Jahren nach der letzten Lieferung in gebrauchsfähigem Zustand aufzubewahren. Kosten für den Ersatz unbrauchbar gewordener Gesenke, Stanzwerkzeugen und Produktionshilfsmittel werden in diesem Zeitraum von uns getragen.

Bleiben Gesenke während fünf Jahren ungenutzt, so bewahrt die Schraner Schweiz diese in gegenseitiger Absprache und gegen Verrechnung weiterhin auf. Ist dies nicht der Fall, so können die Werkzeuge verschrottet werden.

Kommt es aus Gründen, die nicht durch uns zu vertreten sind, nicht zu Aufträgen, oder nur in so geringem Umfang, dass eine Amortisation des von uns übernommenen Kostenanteils unmöglich ist, so sind wir stattdessen zur Verrechnung der Werkzeug-Vollkosten berechtigt.

14. Eigentums- und Schutzrechte

Die von der Schraner Schweiz, dem Kunden im Rahmen von Projektbearbeitungen, Angeboten, Beratungsleistungen und/oder der Abwicklung von Aufträgen abgegebenen Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, wie z.B. Rohlingzeichnungen, 3D-Modelle, Datensätze, Anweisungen, Pläne, Berechnungen und Skizzen stellen geschütztes Eigentum der Schraner Schweiz dar und dürfen ohne vorhergehendes schriftliches Einverständnis weder vervielfältigt noch an Dritte weitergegeben werden.

15. Gerichtsstand / Anwendbares Recht

Der Gerichtsstand für den Kunden und die Schraner Schweiz ist ausschliesslich CH-8750 Glarus. Das zwischen den Parteien abgeschlossene Vertragsverhältnis (inkl. AGB) untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss kollisionsrechtlicher Bestimmungen sowie unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (Wiener Kaufrecht, CISG).